Das Zahlen von Sozialversicherungsbeiträgen ist für jeden Arbeitnehmer und Auszubildenden in Deutschland verpflichtend. Diese Versicherungsbeiträge umfassen die Kranken-, Renten-, Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung. In einigen wenigen Berufsgruppen besteht allerdings die sogenannte Kammerpflicht, mit dieser geht auch der Eintritt in das dazugehörige Versorgungswerk einher. Rentenversicherungsbeiträge können damit an das zuständige Versorgungswerk abgeführt werden.
Die Kammerpflicht gilt unter anderem auch für Ärzte. Wir von lichtfeld möchten unsere Arbeitnehmer gerne bei der Befreiung der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen und diese Aufgabe vollumfänglich für sie übernehmen. Constanze Albrecht, Leiterin des Vertragswesens, hat die wichtigsten Fragen rund um den Ablauf sowie die Vorteile einer DRV-Befreiung beantwortet:
Vor der Vertragsgenerierung teilt der von uns eingesetzte Arzt unseren Vermittlern mit, welcher Ärztekammer und Ärzteversorgung er zugehörig ist. Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wird mit der Vertragsgenerierung sowie den zuvor mitgeteilten Angaben automatisiert über unser firmeninternes System ausgefüllt. Anschließend folgt die postalische Übermittlung der zusätzlichen Vertragsdokumente an den Leiharbeitnehmer, sodass dieser die Angaben auf Richtigkeit überprüfen kann. Ist dies erfolgt, werden uns die erforderlichen Dokumente, gemeinsam mit dem beiliegenden Freiumschlag und dem unterzeichneten DRV-Befreiungsantrag, zugesendet.
Unsere Mitarbeiter stellen ein sogenanntes DRV-Antragspaket zusammen. Dieses bereiten wir für das jeweilige Versorgungswerk vor. Im Detail umfasst es neben dem unterzeichneten Antrag auch die erste Seite des dazugehörigen Anstellungsvertrages sowie ein Dokument über das Unternehmensprofil und den Arbeitnehmereinsatz. All dies wird im DRV-Antragspaket zusammengefasst und gemeinsam mit den persönlichen Angaben des Arztes von uns per E-Mail an das zuständige Versorgungswerk fristgerecht gesendet.
Nachdem das DRV-Antragspaket im jeweiligen Versorgungswerk eingetroffen ist, prüft dieses die beinhalteten Dokumente. Daraufhin werden die Unterlagen an den Deutschen Rentenversicherungsbund weitergeleitet. Nach zusätzlicher Prüfung wird der Befreiungsbescheid ausgestellt und dem Arzt in zweifacher Ausfertigung zugesendet. Hier ist es unbedingt erforderlich, dass eine Ausfertigung an uns weitergeleitet wird. Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist damit gültig.
Indem wir die Kommunikation mit den Versorgungswerken übernehmen, entfallen für unseren Leiharbeitnehmer die anfallenden bürokratischen Aufgaben, die mit der DRV-Befreiung in Verbindung stehen. Leidglich das Unterzeichnen des von uns vorbereiteten Antrags sowie die Zusendung des Befreiungsbescheides wird von ihm benötigt. Für jegliche Rückfragen seitens des Versorgungswerks oder des Deutschen Rentenversicherungsbunds stehen unsere Mitarbeiter des Vertragswesens zur Verfügung. Sollten Fragen jedoch direkt an den betroffenen Arzt gerichtet sein, darf sich dieser jederzeit gerne an uns wenden. Darüber hinaus behalten wir die Frist für eine Befreiung stets im Blick, damit die vorgegebenen 12 Wochen für den Antrag nicht überschritten werden. Somit kontaktieren unsere Mitarbeiter den Leiharbeitnehmer, damit möglichen Schwierigkeiten vorgebeugt werden kann.
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