Zeitarbeit hat sich zu einer attraktiven Beschäftigungsform entwickelt, die Ärztinnen und Ärzten mehr Flexibilität in der Dienstplanung ermöglicht. Das Modell der Arbeitnehmerüberlassung bietet vielfältige Vorteile und Möglichkeiten, von denen medizinische Fachkräfte profitieren können.
Doch was müssen Ärztinnen und Ärzte beachten, wenn sie den Wechsel in die Zeitarbeit in Betracht ziehen? Schließlich brauchen berufliche Veränderungen auch ausreichend Planung und Vorbereitung. Alles Wissenswerte über den Wechsel in die Arbeitnehmerüberlassung finden Sie hier!
Die Arbeitnehmerüberlassung ist für jeden Arzt und jede Ärztin kostenfrei. Weder bei Registrierung noch bei Vermittlung entstehen Gebühren. Im Arbeitsvertrag, der zwischen Entleiher-Unternehmen und dem Arzt geschlossen wird, wird Art und Umfang der Tätigkeit festgelegt.
In der Regel liegt die Berufshaftpflichtversicherung bei der medizinischen Einrichtung. Um sicherzustellen, dass dies auch für den bevorstehenden Einsatz gilt, sollte der Arzt das mit dem Zeitarbeitsunternehmen klären. So kann eine sichere Arbeitsumgebung für das medizinische Fachpersonal gewährleistet werden.
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Grundgedanke der Zeitarbeit ist es, kurzfristige Personallücken effektiv zu schließen. In medizinischen Einrichtungen können Engpässe aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Ausfällen schnell auftreten. Durch Arbeitnehmerüberlassung können diese Lücken kurzfristig und effizient durch qualifiziertes Personal ausgefüllt werden. Entsteht während des Einsatzes der Wunsch zwischen Klinik und Arzt nach einer dauerhaften Zusammenarbeit, unterstützt lichtfeld bei der Umsetzung der Anstellung.
Grundsätzlich gilt die im Arbeitsvertrag fixierte Vereinbarung. Ärztinnen und Ärzte, die im Falle eines Einsatzes mit lichtfeld aufgrund von Krankheit nicht arbeiten können, müssen unser Team bis 8 Uhr morgens kontaktieren. Außerdem wird ab dem ersten Tag eine Krankmeldung benötigt. Um weitere Schritte kümmern wir uns und kommen für den Dienstausfall auf.
Als Arzt in Arbeitnehmerüberlassung gelten in Bezug auf die Lohnabrechnung die gleichen Rahmenbedingungen wie für festangestellte Mediziner. Das bedeutet, dass sich der Arbeitgeber, also das Zeitarbeitsunternehmen, um sämtliche Aspekte der Lohnabrechnung kümmert. Das umfasst sowohl die pünktliche Bezahlung des Gehalts als auch die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge.
Entscheiden Sie sich noch heute für den Wechsel in die Zeitarbeit und lernen Sie die zahlreichen Vorteile kennen. Wir bieten Ihnen mehr Freiheit, mehr Flexibilität und mehr Gehalt! Also, worauf warten Sie noch?
Zeitarbeitsunternehmen sind als Arbeitgeber grundsätzlich der erste Ansprechpartner für Ärztinnen und Ärzte. Beim Thema Arbeitsschutz besteht jedoch eine Ausnahme. Hier trägt die Klinik, genauso wie bei festangestellten Ärzten, die Verantwortung für angemessene Arbeitsschutzmaßnahmen während des Einsatzes.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt diese Zuständigkeit im Paragraf 11 Absatz 6. Demnach gelten für Leiharbeitnehmer die gleichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften wie für alle anderen Beschäftigten in Bezug auf den Arbeitsschutz. Die medizinische Einrichtung ist verpflichtet, die Vertretungsärzte über potenzielle Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu informieren und über entsprechende Schutzmaßnahmen aufzuklären. Die Durchführung der Pflichtvorsorgen, einschließlich des Arbeitsschutzes, liegt wiederum in der Verantwortung des Arbeitgebers, also der Zeitarbeitsfirma.
Für die Arbeitnehmerüberlassung gilt eine maximale Überlassungsdauer von 18 Monaten. Das heißt, dass Vertretungsärzte höchstens eineinhalb Jahre lang kontinuierlich an ein und derselben Klinik tätig sein dürfen. Nach Erreichen dieser Höchstdauer muss bei lichtfeld aus Sicherheitsgründen eine Unterbrechung von mindestens drei Monaten und 1 Tag eingehalten werden. Die Zeitarbeitsfirma behält diese Fristen im Auge, um die Ärztinnen und Ärzte rechtzeitig darauf hinzuweisen.
In Deutschland gelten für die Arbeitnehmerüberlassung spezifische Gesetze und Vorschriften. Eine dieser Vorschriften beinhaltet, dass Leiharbeitnehmer und festangestellte Mitarbeiter im Wesentlichen gleich behandelt werden müssen, sowohl in Bezug auf die Arbeitsbedingungen als auch die Bezahlung.
Bereit, neue berufliche Wege zu gehen? Unser Team unterstützt Sie bei Ihrem Wechsel in die Arbeitnehmerüberlassung und steht Ihnen kompetent bei allen Anliegen zur Seite. Registrieren Sie sich noch heute und lernen Sie die vielen Vorteile der Zeitarbeit kennen!
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