Junger Pfleger im Portrait

Was sind Ar­beit­neh­mer­über­las­sung, Zeit­ar­beit und Leih­ar­beit?

Was sind Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit und Leiharbeit?

Wie heißt es denn nun rich­tig: Zeit­ar­beit, Leih­ar­beit oder doch Ar­beit­neh­mer­über­las­sung? Le­sen Sie mehr über die Un­ter­schie­de und Vor­tei­le.

Wie heißt es denn nun richtig: Zeitarbeit, Leiharbeit oder doch Arbeitnehmerüberlassung? Lesen Sie mehr über die Unterschiede und Vorteile.

Ar­beit­neh­mer­über­las­sung, oft als Zeit­ar­beit oder Leih­ar­beit be­zeich­net, ist ein eta­blier­tes Ar­beits­mo­dell in Deutsch­land. Doch was heißt das? Ar­beit­neh­mer­über­las­sung be­deu­tet, dass Ar­beit­neh­mer für ei­nen be­grenz­ten Zeit­raum an an­de­re Un­ter­neh­men oder Ein­rich­tun­gen, wie z.B. Kran­ken­häu­ser, über­las­sen wer­den. Die­ses Kon­zept bie­tet Vor­tei­le für Ar­beit­neh­mer und Ein­rich­tun­gen und ist im Ge­sund­heits­we­sen weit ver­brei­tet. Es gibt je­doch wei­te­re Be­zeich­nun­gen, wie "Leih­ar­beit" und "Per­so­nal­ver­mitt­lung", die auf das­sel­be Ar­beits­mo­dell ver­wei­sen. Im deut­schen Ar­beits­recht exis­tiert wohl kaum ein an­de­res Kon­zept, das so vie­le un­ter­schied­li­che Na­men trägt.

Arbeitnehmerüberlassung, oft als Zeitarbeit oder Leiharbeit bezeichnet, ist ein etabliertes Arbeitsmodell in Deutschland. Doch was heißt das? Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass Arbeitnehmer für einen begrenzten Zeitraum an andere Unternehmen oder Einrichtungen, wie z.B. Krankenhäuser, überlassen werden. Dieses Konzept bietet Vorteile für Arbeitnehmer und Einrichtungen und ist im Gesundheitswesen weit verbreitet. Es gibt jedoch weitere Bezeichnungen, wie "Leiharbeit" und "Personalvermittlung", die auf dasselbe Arbeitsmodell verweisen. Im deutschen Arbeitsrecht existiert wohl kaum ein anderes Konzept, das so viele unterschiedliche Namen trägt.

Un­ter­schied: Ar­beit­neh­mer­über­las­sung und Zeit­ar­beit

Unterschied: Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit

Arbeitnehmerüberlassung (kurz: ANÜ): Durch das deut­sche Ar­beit­neh­mer­über­las­sungs­ge­setz (auch AÜG) ge­schützt, er­hält die Ar­beit­neh­mer­über­las­sung of­fi­zi­el­len Cha­rak­ter. Al­ler­dings er­scheint der Aus­druck im täg­li­chen Sprach­ge­brauch recht lang und kom­pli­ziert. Aus die­sem Grund ha­ben sich fle­xi­ble­re Be­zeich­nun­gen wie "Zeit­ar­beit" und "Leih­ar­beit" eta­bliert, wel­che die Be­zeich­nung von Per­so­nen, die in die­sem Ar­beits­mo­dell tä­tig sind, er­leich­tern.

Arbeitnehmerüberlassung (kurz: ANÜ): Durch das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (auch AÜG) geschützt, erhält die Arbeitnehmerüberlassung offiziellen Charakter. Allerdings erscheint der Ausdruck im täglichen Sprachgebrauch recht lang und kompliziert. Aus diesem Grund haben sich flexiblere Bezeichnungen wie "Zeitarbeit" und "Leiharbeit" etabliert, welche die Bezeichnung von Personen, die in diesem Arbeitsmodell tätig sind, erleichtern.

Zeitarbeit: Was ist Zeit­ar­beit? Im Grun­de wird der Be­griff vom Ge­setz­ge­ber so­wie be­tei­lig­ten In­sti­tu­tio­nen gleich­ge­stellt mit der „Ar­beit­neh­mer­über­las­sung“ ver­wen­det. Ob­wohl die Zeit­ar­beit nicht ex­pli­zit im AÜG auf­taucht, ist sie in der Ge­sell­schaft fest ver­an­kert. Im Kern be­zeich­net Zeit­ar­beit den zeit­lich be­grenz­ten Ar­beits­ein­satz von über­las­se­nen Leih­ar­beit­neh­mern bei der ent­lei­hen­den Ein­rich­tung. Fach­kräf­te in der Ar­beit­neh­mer­über­las­sung wer­den oft als Zeit­ar­beit­neh­mer bzw. Zeit­ar­bei­ter be­zeich­net.

Zeitarbeit: Was ist Zeitarbeit? Im Grunde wird der Begriff vom Gesetzgeber sowie beteiligten Institutionen gleichgestellt mit der „Arbeitnehmerüberlassung“ verwendet. Obwohl die Zeitarbeit nicht explizit im AÜG auftaucht, ist sie in der Gesellschaft fest verankert. Im Kern bezeichnet Zeitarbeit den zeitlich begrenzten Arbeitseinsatz von überlassenen Leiharbeitnehmern bei der entleihenden Einrichtung. Fachkräfte in der Arbeitnehmerüberlassung werden oft als Zeitarbeitnehmer bzw. Zeitarbeiter bezeichnet.

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Be­deu­tung: Leih­ar­beit und Per­so­nal­ver­mitt­lung

Bedeutung: Leiharbeit und Personalvermittlung

Leiharbeit: In den 60er Jah­ren ver­brei­tet sich der Be­griff der Leih­ar­beit als deut­sches Pen­dant, nach­dem 1948 in den USA die Ge­schich­te der Zeit­ar­beit be­gann. Schon im Ar­beit­neh­mer­über­las­sungs­ge­setzt von 1972 wird kon­ti­nu­ier­lich von „Ver­lei­her“, „Ent­lei­her“ oder „Leih­ar­beit­neh­mer“ ge­spro­chen. Auch in ak­tu­el­len Ver­sio­nen wird die Be­zeich­nung "Leih­ar­beit" ver­wen­det. Da­bei er­scheint der Aus­druck des „Lei­hens“ ir­re­füh­rend, da zwi­schen Ver­lei­her und Ent­lei­her kein Leih­ver­trag, son­dern ein in der Re­gel ent­gelt­li­cher Ver­trag über die Ar­beit­neh­mer­über­las­sung be­steht – der so­ge­nann­te Dienst­ver­schaf­fungs­ver­trag. Die Über­las­sung von Ar­beit­neh­mern ist da­her im Prin­zip kei­ne Lei­he. Trotz stren­ger De­fi­ni­ti­on ist die Be­zeich­nung "Leih­ar­beit" weit ver­brei­tet und bleibt auch nach der jüngs­ten Än­de­rung des AÜG ge­bräuch­lich. Zeit­ar­beits­un­ter­neh­men mei­den je­doch meist den Be­griff, da er mitt­ler­wei­le ne­ga­tiv be­haf­tet ist.

Leiharbeit: In den 60er Jahren verbreitet sich der Begriff der Leiharbeit als deutsches Pendant, nachdem 1948 in den USA die Geschichte der Zeitarbeit begann. Schon im Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt von 1972 wird kontinuierlich von „Verleiher“, „Entleiher“ oder „Leiharbeitnehmer“ gesprochen. Auch in aktuellen Versionen wird die Bezeichnung "Leiharbeit" verwendet. Dabei erscheint der Ausdruck des „Leihens“ irreführend, da zwischen Verleiher und Entleiher kein Leihvertrag, sondern ein in der Regel entgeltlicher Vertrag über die Arbeitnehmerüberlassung besteht – der sogenannte Dienstverschaffungsvertrag. Die Überlassung von Arbeitnehmern ist daher im Prinzip keine Leihe. Trotz strenger Definition ist die Bezeichnung "Leiharbeit" weit verbreitet und bleibt auch nach der jüngsten Änderung des AÜG gebräuchlich. Zeitarbeitsunternehmen meiden jedoch meist den Begriff, da er mittlerweile negativ behaftet ist.

Personalvermittlung: Im in­for­mel­len Sprach­ge­brauch wird die Per­so­nal­ver­mitt­lung als Ober­be­griff ge­nutzt. Das gilt auch für Zeit­ar­beits­fir­men, da sie Per­so­nal an ent­lei­hen­de Ein­rich­tun­gen ver­mit­teln. Trotz­dem un­ter­schei­det sich die Per­so­nal­ver­mitt­lung fak­tisch von der Per­so­nal­über­las­sung, denn nicht je­des Un­ter­neh­men, das Per­so­nal ver­mit­telt, han­delt im Rah­men der Ar­beit­neh­mer­über­las­sung.

Personalvermittlung: Im informellen Sprachgebrauch wird die Personalvermittlung als Oberbegriff genutzt. Das gilt auch für Zeitarbeitsfirmen, da sie Personal an entleihende Einrichtungen vermitteln. Trotzdem unterscheidet sich die Personalvermittlung faktisch von der Personalüberlassung, denn nicht jedes Unternehmen, das Personal vermittelt, handelt im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung.

Wei­te­re Be­grif­fe für Ar­beit­neh­mer­über­las­sung

Weitere Begriffe für Arbeitnehmerüberlassung

  • Personaldienstleistung: Der Aus­druck wird sel­te­ner zur Be­schrei­bung von Zeit­ar­beits­un­ter­neh­men ver­wen­det. Er um­fasst die Dienst­leis­tun­gen rund um den Ein­satz von Per­so­nal.
  • Personaldienstleistung: Der Ausdruck wird seltener zur Beschreibung von Zeitarbeitsunternehmen verwendet. Er umfasst die Dienstleistungen rund um den Einsatz von Personal.
  • Personalleasing: Das eng­li­sche Wort "lea­sing“ be­deu­tet über­setzt "mie­ten" und er­zeugt ähn­li­che As­so­zia­tio­nen wie der Be­griff Leih­ar­beit. Bei Pfle­ge­kräf­ten wird die Be­zeich­nung „Per­so­nal­lea­sing“ ger­ne ver­wen­det.
  • Personalleasing: Das englische Wort "leasing“ bedeutet übersetzt "mieten" und erzeugt ähnliche Assoziationen wie der Begriff Leiharbeit. Bei Pflegekräften wird die Bezeichnung „Personalleasing“ gerne verwendet.
  • Honorararzt bzw. Honorarpflegekraft: Mitt­ler­wei­le ist die­ser Be­griff über­holt. Trotz­dem wird er von ei­ni­gen Ar­beit­neh­mern in der ANÜ noch im­mer ver­wen­det.
  • Honorararzt bzw. Honorarpflegekraft: Mittlerweile ist dieser Begriff überholt. Trotzdem wird er von einigen Arbeitnehmern in der ANÜ noch immer verwendet.
  • Travel Doctor bzw. Travel Nurse: Neu ent­stan­den ist der Be­griff "Tra­vel Nur­se" bzw. "Tra­vel Doc­tor". Der Be­griff gilt in den USA be­reits als of­fi­zi­el­le Be­rufs­be­zeich­nung. Im Fo­kus steht hier die Ar­beit an un­ter­schied­li­chen Or­ten.
  • Travel Doctor bzw. Travel Nurse: Neu entstanden ist der Begriff "Travel Nurse" bzw. "Travel Doctor". Der Begriff gilt in den USA bereits als offizielle Berufsbezeichnung. Im Fokus steht hier die Arbeit an unterschiedlichen Orten.

Vor­tei­le Zeit­ar­beit für Ärz­te und Pfle­ge­kräf­te

Vorteile Zeitarbeit für Ärzte und Pflegekräfte

Nach­dem die Un­klar­hei­ten rund um die Be­griff­lich­kei­ten der Ar­beit­neh­mer­über­las­sung auf­ge­klärt sind, stellt sich noch eine letz­te wich­ti­ge Fra­ge: Wie­so soll­te man als Arzt oder Pfle­ge­kraft über­haupt in Zeit­ar­beit ar­bei­ten?

Nachdem die Unklarheiten rund um die Begrifflichkeiten der Arbeitnehmerüberlassung aufgeklärt sind, stellt sich noch eine letzte wichtige Frage: Wieso sollte man als Arzt oder Pflegekraft überhaupt in Zeitarbeit arbeiten?

Wer als me­di­zi­ni­sche Fach­kraft in Zeit­ar­beit tä­tig ist, pro­fi­tiert von Vor­tei­len wie z.B. hö­he­ren Stun­den­löh­nen und ei­ner frei­en Dienst­plan­ge­stal­tung. Ärz­te und Pfle­ge­kräf­te ha­ben die freie Wahl, wann und wie lan­ge sie in ei­ner Ein­rich­tung ar­bei­ten wol­len. Zu­sätz­lich er­hal­ten me­di­zi­ni­sche Fach­kräf­te bei licht­feld eine per­sön­li­che Be­treu­ung. Ver­mitt­lung und Ser­vice sind na­tür­lich kos­ten­frei.

Wer als medizinische Fachkraft in Zeitarbeit tätig ist, profitiert von Vorteilen wie z.B. höheren Stundenlöhnen und einer freien Dienstplangestaltung. Ärzte und Pflegekräfte haben die freie Wahl, wann und wie lange sie in einer Einrichtung arbeiten wollen. Zusätzlich erhalten medizinische Fachkräfte bei lichtfeld eine persönliche Betreuung. Vermittlung und Service sind natürlich kostenfrei.

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