Wie heißt es denn nun richtig: Zeitarbeit, Leiharbeit oder doch Arbeitnehmerüberlassung? Lesen Sie mehr über die Unterschiede und Vorteile.
Wie heißt es denn nun richtig: Zeitarbeit, Leiharbeit oder doch Arbeitnehmerüberlassung? Lesen Sie mehr über die Unterschiede und Vorteile.
Arbeitnehmerüberlassung, oft als Zeitarbeit oder Leiharbeit bezeichnet, ist ein etabliertes Arbeitsmodell in Deutschland. Doch was heißt das? Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass Arbeitnehmer für einen begrenzten Zeitraum an andere Unternehmen oder Einrichtungen, wie z.B. Krankenhäuser, überlassen werden. Dieses Konzept bietet Vorteile für Arbeitnehmer und Einrichtungen und ist im Gesundheitswesen weit verbreitet. Es gibt jedoch weitere Bezeichnungen, wie "Leiharbeit" und "Personalvermittlung", die auf dasselbe Arbeitsmodell verweisen. Im deutschen Arbeitsrecht existiert wohl kaum ein anderes Konzept, das so viele unterschiedliche Namen trägt.
Arbeitnehmerüberlassung, oft als Zeitarbeit oder Leiharbeit bezeichnet, ist ein etabliertes Arbeitsmodell in Deutschland. Doch was heißt das? Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass Arbeitnehmer für einen begrenzten Zeitraum an andere Unternehmen oder Einrichtungen, wie z.B. Krankenhäuser, überlassen werden. Dieses Konzept bietet Vorteile für Arbeitnehmer und Einrichtungen und ist im Gesundheitswesen weit verbreitet. Es gibt jedoch weitere Bezeichnungen, wie "Leiharbeit" und "Personalvermittlung", die auf dasselbe Arbeitsmodell verweisen. Im deutschen Arbeitsrecht existiert wohl kaum ein anderes Konzept, das so viele unterschiedliche Namen trägt.
Arbeitnehmerüberlassung (kurz: ANÜ): Durch das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (auch AÜG) geschützt, erhält die Arbeitnehmerüberlassung offiziellen Charakter. Allerdings erscheint der Ausdruck im täglichen Sprachgebrauch recht lang und kompliziert. Aus diesem Grund haben sich flexiblere Bezeichnungen wie "Zeitarbeit" und "Leiharbeit" etabliert, welche die Bezeichnung von Personen, die in diesem Arbeitsmodell tätig sind, erleichtern.
Arbeitnehmerüberlassung (kurz: ANÜ): Durch das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (auch AÜG) geschützt, erhält die Arbeitnehmerüberlassung offiziellen Charakter. Allerdings erscheint der Ausdruck im täglichen Sprachgebrauch recht lang und kompliziert. Aus diesem Grund haben sich flexiblere Bezeichnungen wie "Zeitarbeit" und "Leiharbeit" etabliert, welche die Bezeichnung von Personen, die in diesem Arbeitsmodell tätig sind, erleichtern.
Zeitarbeit: Was ist Zeitarbeit? Im Grunde wird der Begriff vom Gesetzgeber sowie beteiligten Institutionen gleichgestellt mit der „Arbeitnehmerüberlassung“ verwendet. Obwohl die Zeitarbeit nicht explizit im AÜG auftaucht, ist sie in der Gesellschaft fest verankert. Im Kern bezeichnet Zeitarbeit den zeitlich begrenzten Arbeitseinsatz von überlassenen Leiharbeitnehmern bei der entleihenden Einrichtung. Fachkräfte in der Arbeitnehmerüberlassung werden oft als Zeitarbeitnehmer bzw. Zeitarbeiter bezeichnet.
Zeitarbeit: Was ist Zeitarbeit? Im Grunde wird der Begriff vom Gesetzgeber sowie beteiligten Institutionen gleichgestellt mit der „Arbeitnehmerüberlassung“ verwendet. Obwohl die Zeitarbeit nicht explizit im AÜG auftaucht, ist sie in der Gesellschaft fest verankert. Im Kern bezeichnet Zeitarbeit den zeitlich begrenzten Arbeitseinsatz von überlassenen Leiharbeitnehmern bei der entleihenden Einrichtung. Fachkräfte in der Arbeitnehmerüberlassung werden oft als Zeitarbeitnehmer bzw. Zeitarbeiter bezeichnet.
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Leiharbeit: In den 60er Jahren verbreitet sich der Begriff der Leiharbeit als deutsches Pendant, nachdem 1948 in den USA die Geschichte der Zeitarbeit begann. Schon im Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt von 1972 wird kontinuierlich von „Verleiher“, „Entleiher“ oder „Leiharbeitnehmer“ gesprochen. Auch in aktuellen Versionen wird die Bezeichnung "Leiharbeit" verwendet. Dabei erscheint der Ausdruck des „Leihens“ irreführend, da zwischen Verleiher und Entleiher kein Leihvertrag, sondern ein in der Regel entgeltlicher Vertrag über die Arbeitnehmerüberlassung besteht – der sogenannte Dienstverschaffungsvertrag. Die Überlassung von Arbeitnehmern ist daher im Prinzip keine Leihe. Trotz strenger Definition ist die Bezeichnung "Leiharbeit" weit verbreitet und bleibt auch nach der jüngsten Änderung des AÜG gebräuchlich. Zeitarbeitsunternehmen meiden jedoch meist den Begriff, da er mittlerweile negativ behaftet ist.
Leiharbeit: In den 60er Jahren verbreitet sich der Begriff der Leiharbeit als deutsches Pendant, nachdem 1948 in den USA die Geschichte der Zeitarbeit begann. Schon im Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt von 1972 wird kontinuierlich von „Verleiher“, „Entleiher“ oder „Leiharbeitnehmer“ gesprochen. Auch in aktuellen Versionen wird die Bezeichnung "Leiharbeit" verwendet. Dabei erscheint der Ausdruck des „Leihens“ irreführend, da zwischen Verleiher und Entleiher kein Leihvertrag, sondern ein in der Regel entgeltlicher Vertrag über die Arbeitnehmerüberlassung besteht – der sogenannte Dienstverschaffungsvertrag. Die Überlassung von Arbeitnehmern ist daher im Prinzip keine Leihe. Trotz strenger Definition ist die Bezeichnung "Leiharbeit" weit verbreitet und bleibt auch nach der jüngsten Änderung des AÜG gebräuchlich. Zeitarbeitsunternehmen meiden jedoch meist den Begriff, da er mittlerweile negativ behaftet ist.
Personalvermittlung: Im informellen Sprachgebrauch wird die Personalvermittlung als Oberbegriff genutzt. Das gilt auch für Zeitarbeitsfirmen, da sie Personal an entleihende Einrichtungen vermitteln. Trotzdem unterscheidet sich die Personalvermittlung faktisch von der Personalüberlassung, denn nicht jedes Unternehmen, das Personal vermittelt, handelt im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung.
Personalvermittlung: Im informellen Sprachgebrauch wird die Personalvermittlung als Oberbegriff genutzt. Das gilt auch für Zeitarbeitsfirmen, da sie Personal an entleihende Einrichtungen vermitteln. Trotzdem unterscheidet sich die Personalvermittlung faktisch von der Personalüberlassung, denn nicht jedes Unternehmen, das Personal vermittelt, handelt im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung.
Nachdem die Unklarheiten rund um die Begrifflichkeiten der Arbeitnehmerüberlassung aufgeklärt sind, stellt sich noch eine letzte wichtige Frage: Wieso sollte man als Arzt oder Pflegekraft überhaupt in Zeitarbeit arbeiten?
Nachdem die Unklarheiten rund um die Begrifflichkeiten der Arbeitnehmerüberlassung aufgeklärt sind, stellt sich noch eine letzte wichtige Frage: Wieso sollte man als Arzt oder Pflegekraft überhaupt in Zeitarbeit arbeiten?
Wer als medizinische Fachkraft in Zeitarbeit tätig ist, profitiert von Vorteilen wie z.B. höheren Stundenlöhnen und einer freien Dienstplangestaltung. Ärzte und Pflegekräfte haben die freie Wahl, wann und wie lange sie in einer Einrichtung arbeiten wollen. Zusätzlich erhalten medizinische Fachkräfte bei lichtfeld eine persönliche Betreuung. Vermittlung und Service sind natürlich kostenfrei.
Wer als medizinische Fachkraft in Zeitarbeit tätig ist, profitiert von Vorteilen wie z.B. höheren Stundenlöhnen und einer freien Dienstplangestaltung. Ärzte und Pflegekräfte haben die freie Wahl, wann und wie lange sie in einer Einrichtung arbeiten wollen. Zusätzlich erhalten medizinische Fachkräfte bei lichtfeld eine persönliche Betreuung. Vermittlung und Service sind natürlich kostenfrei.
Bereit für den nächsten Karriereschritt? Dann werden Sie Teil von lichtfeld und registrieren Sie sich noch heute – einfach und unkompliziert mit nur wenigen Klicks! Überzeugen Sie sich selbst.
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