Haben medizinische Fachkräfte in Zeitarbeit Anspruch auf Urlaub? Definitiv, denn egal ob in klassischer Anstellung oder in Arbeitnehmerüberlassung – ein ausgeruhtes und zufriedenes Team trägt maßgeblich zu einer erfolgreichen Patientenversorgung bei. Wie die Urlaubsregelungen bei lichtfeld funktionieren und welcher Urlaubslohn medizinischen Fachkräften zusteht, erfahren Sie hier.
Bei lichtfeld profitieren Ärzte, Ärztinnen und Pflegekräfte nicht nur von überdurchschnittlichen Gehaltszahlungen, sondern auch von Urlaubszahlungen on top. Im Gegensatz zu anderen Agenturen verrechnen wir Urlaubsansprüche nicht mit dem Gehalt, sondern gewähren zusätzlich Urlaub und zahlen on top ein Urlaubsentgelt aus. Die Berechnung der Höhe der Urlaubsvergütung besteht aus mehreren Rechenschritten.
Schon gewusst? Ärzte und Pflegekräfte, die in Zeitarbeit tätig sind, erhalten bei lichtfeld die höchsten Stundenlöhne am Markt. Profitieren Sie von einem Rundum-Service und informieren Sie sich über Ihre Verdienstmöglichkeiten in Zeitarbeit.
Bei Fragen zu Verdienstmöglichkeiten oder Ihrem Urlaubsanspruch, steht Ihnen unser Team gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 6205 292037 935 oder einfach per E-Mail:
Grundsätzlich besteht erst Anspruch auf Urlaub, nachdem die Beschäftigung bereits einen vollen Monat bestanden hat. Sie haben, abhängig von der Anstellungsdauer, Anspruch auf eine unterschiedliche Anzahl von Urlaubstagen:
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs ist vor allem davon abhängig, an wie vielen Tagen im Jahr die Fachkraft tatsächlich gearbeitet hat. Denn die oben genannte Anzahl an Urlaubstagen steht nur dann vollumfänglich zu, wenn das gesamte Jahr durchgängig in Vollzeit gearbeitet wurde. Ist dies nicht der Fall, ist für die Berechnung des tatsächlichen Anspruchs die Anzahl der absolvierten Dienste maßgeblich. Hierbei gilt, dass auch Dienste, die sich über zwei Tage erstrecken, als ein einzelner Tag in die Berechnung einfließen.
Durch die Absolvierung von Einsätzen haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub. Dieser besteht auch, wenn der Urlaub nicht genommen wurde. In diesem Fall wird bei Austritt eine sogenannte Urlaubsabgeltung vorgenommen. Dabei wird die zustehende Urlaubsvergütung ausbezahlt, sodass der erwirtschaftete Urlaub nicht verfällt und die medizinische Fachkraft trotzdem profitiert. Genau wie beim Urlaubsanspruch besteht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung erst nachdem Sie einen vollen Monat bei uns angestellt sind.
Wechseln Sie in die Zeitarbeit und lernen Sie die zahlreichen Vorteile kennen - nicht nur für Ihr Berufs- sondern auch für Ihr Privatleben! Medizinische Fachkräfte in Zeitarbeit profitieren in Zeitarbeit nicht nur von flexiblen Dienstplanungen, sondern auch von fairen Vergütungen.
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