Ärzte

Ur­laub in Zeit­ar­beit

Urlaub in Zeitarbeit

So funk­tio­nie­ren Ur­laubs­zah­lung, Ur­laubs­an­trag & Co.

So funktionieren Urlaubszahlung, Urlaubsantrag & Co.

Ha­ben me­di­zi­ni­sche Fach­kräf­te in Zeit­ar­beit An­spruch auf Ur­laub? De­fi­ni­tiv, denn egal ob in klas­si­scher An­stel­lung oder in Ar­beit­neh­mer­über­las­sung – ein aus­ge­ruh­tes und zu­frie­de­nes Team trägt maß­geb­lich zu ei­ner er­folg­rei­chen Pa­ti­en­ten­ver­sor­gung bei. Wie die Urlaubsregelungen bei lichtfeld funk­tio­nie­ren und wel­cher Ur­laubs­lohn me­di­zi­ni­schen Fach­kräf­ten zu­steht, er­fah­ren Sie hier.

Haben medizinische Fachkräfte in Zeitarbeit Anspruch auf Urlaub? Definitiv, denn egal ob in klassischer Anstellung oder in Arbeitnehmerüberlassung – ein ausgeruhtes und zufriedenes Team trägt maßgeblich zu einer erfolgreichen Patientenversorgung bei. Wie die Urlaubsregelungen bei lichtfeld funktionieren und welcher Urlaubslohn medizinischen Fachkräften zusteht, erfahren Sie hier.

Ur­laubs­zah­lung in Zeit­ar­beit

Urlaubszahlung in Zeitarbeit

Bei licht­feld pro­fi­tie­ren Ärz­te, Ärz­tin­nen und Pfle­ge­kräf­te nicht nur von über­durch­schnitt­li­chen Ge­halts­zah­lun­gen, son­dern auch von Ur­laubs­zah­lun­gen on top. Im Ge­gen­satz zu an­de­ren Agen­tu­ren ver­rech­nen wir Ur­laubs­an­sprü­che nicht mit dem Ge­halt, son­dern ge­wäh­ren zu­sätz­lich Ur­laub und zah­len on top ein Ur­laubs­ent­gelt aus. Die Be­rech­nung der Höhe der Ur­laubs­ver­gü­tung be­steht aus meh­re­ren Re­chen­schrit­ten

Bei lichtfeld profitieren Ärzte, Ärztinnen und Pflegekräfte nicht nur von überdurchschnittlichen Gehaltszahlungen, sondern auch von Urlaubszahlungen on top. Im Gegensatz zu anderen Agenturen verrechnen wir Urlaubsansprüche nicht mit dem Gehalt, sondern gewähren zusätzlich Urlaub und zahlen on top ein Urlaubsentgelt aus. Die Berechnung der Höhe der Urlaubsvergütung besteht aus mehreren Rechenschritten

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Die bes­ten Jobs für Me­di­zi­ner:

Die besten Jobs für Mediziner:

Wech­seln Sie in die Zeit­ar­beit und ler­nen Sie die zahl­rei­chen Vor­tei­le ken­nen - nicht nur für Ihr Be­rufs- son­dern auch für Ihr Pri­vat­le­ben! Me­di­zi­ni­sche Fach­kräf­te in Zeit­ar­beit pro­fi­tie­ren in Zeit­ar­beit nicht nur von fle­xi­blen Dienst­pla­nun­gen, son­dern auch von fai­ren Ver­gü­tun­gen.

Wechseln Sie in die Zeitarbeit und lernen Sie die zahlreichen Vorteile kennen - nicht nur für Ihr Berufs- sondern auch für Ihr Privatleben! Medizinische Fachkräfte in Zeitarbeit profitieren in Zeitarbeit nicht nur von flexiblen Dienstplanungen, sondern auch von fairen Vergütungen.

So be­rech­net sich Ihr Ur­laubs­an­spruch

So berechnet sich Ihr Urlaubsanspruch

Grund­sätz­lich be­steht erst An­spruch auf Ur­laub, nach­dem die Be­schäf­ti­gung be­reits ei­nen vol­len Mo­nat be­stan­den hat. Sie ha­ben, ab­hän­gig von der An­stel­lungs­dau­er, An­spruch auf eine un­ter­schied­li­che An­zahl von Ur­laubs­ta­gen:

Grundsätzlich besteht erst Anspruch auf Urlaub, nachdem die Beschäftigung bereits einen vollen Monat bestanden hat. Sie haben, abhängig von der Anstellungsdauer, Anspruch auf eine unterschiedliche Anzahl von Urlaubstagen:

  • 25 Urlaubstage im ersten Jahr
  • 25 Urlaubstage im ersten Jahr
  • 27 Urlaubstage im zweiten und dritten Jahr
  • 27 Urlaubstage im zweiten und dritten Jahr
  • 30 Urlaubstage ab dem vierten Jahr
  • 30 Urlaubstage ab dem vierten Jahr

Die Be­rech­nung des Ur­laubs­an­spruchs ist vor al­lem da­von ab­hän­gig, an wie vie­len Ta­gen im Jahr die Fach­kraft tat­säch­lich ge­ar­bei­tet hat. Denn die oben ge­nann­te An­zahl an Ur­laubs­ta­gen steht nur dann voll­um­fäng­lich zu, wenn das ge­sam­te Jahr durch­gän­gig in Voll­zeit ge­ar­bei­tet wur­de. Ist dies nicht der Fall, ist für die Be­rech­nung des tat­säch­li­chen An­spruchs die An­zahl der ab­sol­vier­ten Diens­te maß­geb­lich. Hier­bei gilt, dass auch Diens­te, die sich über zwei Tage er­stre­cken, als ein ein­zel­ner Tag in die Be­rech­nung ein­flie­ßen.

Die Berechnung des Urlaubsanspruchs ist vor allem davon abhängig, an wie vielen Tagen im Jahr die Fachkraft tatsächlich gearbeitet hat. Denn die oben genannte Anzahl an Urlaubstagen steht nur dann vollumfänglich zu, wenn das gesamte Jahr durchgängig in Vollzeit gearbeitet wurde. Ist dies nicht der Fall, ist für die Berechnung des tatsächlichen Anspruchs die Anzahl der absolvierten Dienste maßgeblich. Hierbei gilt, dass auch Dienste, die sich über zwei Tage erstrecken, als ein einzelner Tag in die Berechnung einfließen.

Ur­laub in Zeit­ar­beit be­an­tra­gen - So geh­t's:

Urlaub in Zeitarbeit beantragen - So geht's:

Schritt 1:

Schritt 1:

Me­di­zi­ni­sche Fach­kräf­te, die Ur­laub neh­men möch­ten, müs­sen sich bei uns mel­den und den Ur­laub be­an­tra­gen.

Medizinische Fachkräfte, die Urlaub nehmen möchten, müssen sich bei uns melden und den Urlaub beantragen.

Schritt 2:

Schritt 2:

An­schlie­ßend wird der An­trag in der Lohn­ab­tei­lung ge­prüft.

Anschließend wird der Antrag in der Lohnabteilung geprüft.

Schritt 3:

Schritt 3:

Nach er­folg­rei­cher Prü­fung wird der be­an­trag­te Ur­laub im Ka­len­der ver­merkt und ein Ur­laubs­an­trag er­zeugt. Die­sen er­hal­ten Sie per E-Mail.

Nach erfolgreicher Prüfung wird der beantragte Urlaub im Kalender vermerkt und ein Urlaubsantrag erzeugt. Diesen erhalten Sie per E-Mail.

Schritt 4:

Schritt 4:

An­schlie­ßend müs­sen Sie nichts wei­ter tun, als Ih­ren Ur­laubs­an­trag un­ter­schrie­ben an uns zu­rück­zu­sen­den und sich auf Ih­ren Ur­laub zu freu­en.

Anschließend müssen Sie nichts weiter tun, als Ihren Urlaubsantrag unterschrieben an uns zurückzusenden und sich auf Ihren Urlaub zu freuen.

Ur­laub nicht ge­nom­men?

Urlaub nicht genommen?

Durch die Ab­sol­vie­rung von Ein­sät­zen ha­ben Ar­beit­neh­mer ei­nen An­spruch auf Ur­laub. Die­ser be­steht auch, wenn der Ur­laub nicht ge­nom­men wur­de. In die­sem Fall wird bei Aus­tritt eine so­ge­nann­te Ur­laubs­ab­gel­tung vor­ge­nom­men. Da­bei wird die zu­ste­hen­de Ur­laubs­ver­gü­tung aus­be­zahlt, so­dass der er­wirt­schaf­te­te Ur­laub nicht ver­fällt und die me­di­zi­ni­sche Fach­kraft trotz­dem pro­fi­tiert. Ge­nau wie beim Ur­laubs­an­spruch be­steht der An­spruch auf Ur­laubs­ab­gel­tung erst nach­dem Sie ei­nen vol­len Mo­nat bei uns an­ge­stellt sind.

Durch die Absolvierung von Einsätzen haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub. Dieser besteht auch, wenn der Urlaub nicht genommen wurde. In diesem Fall wird bei Austritt eine sogenannte Urlaubsabgeltung vorgenommen. Dabei wird die zustehende Urlaubsvergütung ausbezahlt, sodass der erwirtschaftete Urlaub nicht verfällt und die medizinische Fachkraft trotzdem profitiert. Genau wie beim Urlaubsanspruch besteht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung erst nachdem Sie einen vollen Monat bei uns angestellt sind.

Ein Job, der sich lohnt!

Ein Job, der sich lohnt!

Schon ge­wusst? Ärz­te und Pfle­ge­kräf­te, die in Zeit­ar­beit tä­tig sind, er­hal­ten bei licht­feld die höchs­ten Stun­den­löh­ne am Markt. Pro­fi­tie­ren Sie von ei­nem Rund­um-Ser­vice und in­for­mie­ren Sie sich über Ihre Ver­dienst­mög­lich­kei­ten in Zeit­ar­beit. Bei Fra­gen zu Ver­dienst­mög­lich­kei­ten oder Ih­rem Ur­laubs­an­spruch, steht Ih­nen un­ser Team ger­ne zur Sei­te.

Schon gewusst? Ärzte und Pflegekräfte, die in Zeitarbeit tätig sind, erhalten bei lichtfeld die höchsten Stundenlöhne am Markt. Profitieren Sie von einem Rundum-Service und informieren Sie sich über Ihre Verdienstmöglichkeiten in Zeitarbeit. Bei Fragen zu Verdienstmöglichkeiten oder Ihrem Urlaubsanspruch, steht Ihnen unser Team gerne zur Seite.