Häufig gestellte Fragen zu Pflege

Im Folgenden möchten wir häufig auftretende Fragen rund um die Tätigkeit bei lichtfeld beantworten. 

Häufig gestellte Fragen zu Arbeitnehmerüberlassung

Was bedeutet „Arbeitnehmerüberlassung“?

Im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung werden Sie bei lichtfeld zeitlich befristet oder unbefristet angestellt und behalten gleichzeitig die berufliche Sicherheit einer Festanstellung (z. B. Sozialabgaben, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Berufshaftpflichtversicherung). 

Darüber hinaus werden Sie von uns übertariflich vergütet und können Ihre Tätigkeit räumlich und zeitlich flexibel gemeinsam mit uns gestalten. Und wir kümmern uns auch um Ihre Unterkunft am Einsatzort.

 

Wie läuft die Vermittlung über lichtfeld ab?

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie je nach Vermittlungswünschen unverbindliche Einsatzangebote per E-Mail zugeschickt. Bei Interesse geben Sie uns eine kurze Rückmeldung per E-Mail oder Telefon und Sie erhalten dann genauere Einsatzdetails. In einem zweiten Schritt stellen wir den Kontakt zur Klinik her und machen Sie dort bekannt. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten vertraulich! Die erstellten Kurzprofile sind anonymisiert und enthalten keine personenbezogenen Daten in dieser Erstvorstellung! 

Dies ist alles völlig unverbindlich und kostenfrei! Bei Einigung erstellen wir die Vertragsunterlagen und leiten diese an Sie weiter. Erst nach mündlicher Zusage und Gegenzeichnung der Vertragsunterlagen wird die Vertretung verbindlich. Wir stehen Ihnen vor, während und nach der Vermittlung gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Welche Einsatzmöglichkeiten bietet lichtfeld?

Wir erhalten täglich Anfragen von Kliniken, Pflegediensten und Praxen aus dem gesamten Bundesgebiet zur Besetzung von:

  • Tagdiensten
  • Bereitschafts-/Wochenenddiensten
  • mittel- bis langfristigen Krankheits-/Urlaubsvertretungen

Die mögliche Einsatzdauer reicht von einzelnen Tagen oder Diensten bis zu einer wochen- oder monatsweisen Vertretung. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen auch gerne eine Festanstellung.

 

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Sie können sich bei lichtfeld registrieren, wenn Sie über eine abgeschlossene Ausbildung in einem der folgenden Berufe verfügen: als Krankenschwester/-pfleger bzw. als examinierte/-r Gesundheits- und Krankenpfleger/-in (mit oder ohne Fachweiterbildung), OP-Fachkraft, OTA oder MTA.
Die Registrierung ist online möglich. Sie erhalten daraufhin unverbindliche Einsatzangebote passend zu Ihrem Berufsprofil per E-Mail, auf die Sie sich bei Interesse melden können.

Für eine erfolgreiche Vermittlung sollten Sie Freude an Ihrer beruflichen Aufgabe mitbringen, über eine hohe fachliche sowie soziale Kompetenz verfügen und fähig sein, sich schnell an neuen Arbeitsplätzen zu integrieren.

 

Wie ist der Berufshaftpflichtversicherungsschutz geregelt?

In der Regel übernimmt die medizinische Einrichtung die Absicherung der Berufshaftpflichtversicherung.

 

Wie und wann erhalte ich mein Gehalt?

Nachdem Sie Ihren Stundennachweis bei uns eingereicht haben, erhalten Sie am 15. des Folgemonats Ihr Gehalt. Wenn Sie es wünschen, bieten wir Ihnen eine Vorschusszahlung an. Auch dieser Service ist selbstverständlich für Sie kostenfrei. Als Arbeitgeber führen wir die Steuer und alle Sozialabgaben aus Ihrem Verdienst ab. D. h. wir übermitteln direkt die Beiträge an Ihr Versorgungswerk und an die jeweilige Krankenkasse, bei der Sie versichert sind.

Im Falle einer privaten Krankenversicherung überweisen wir Ihnen den Arbeitgeberanteil zusätzlich zum Gehalt, sodass dieser von Ihnen wie gehabt abgeführt werden kann.

 

Wie ist die Unterkunft vor Ort geregelt?

Die Unterkunft während eines Einsatzes übernimmt i. d. R. der Auftraggeber, d. h. die Einrichtung. Die Qualität der Unterkünfte vor Ort unterscheidet sich mitunter erheblich. Wir tun alles dafür, dass unsere Fachkräfte bestmöglich untergebracht werden. Und wir kümmern uns im Bedarfsfall auch um Ihre Unterkunft am Einsatzort. Bei Fragen kontaktieren Sie einfach unsere Spezialisten vom Übernachtungsservice.

 

Welche Art von Anstellungsvertrag erhalte ich bei lichtfeld?

Zum Start erhalten Sie von uns einen befristeten Vertrag, der auf die Dauer Ihres Ersteinsatzes begrenzt ist. Danach ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei lichtfeld möglich. Es ist auch denkbar, dass Sie von einer Klinik fest übernommen werden, wenn es Ihnen dort gefällt. Betrachten Sie diese Zeit als eine Art Probezeit für beide Seiten.

 

Warum eine Anstellung über lichtfeld?

In den letzten Jahren ist die Personalsituation durch zunehmende Verschärfungen im Gesundheitswesen an vielen medizinischen Einrichtungen immer herausfordernder geworden. Um dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken sind mehr und mehr medizinische Vermittlungsagenturen auf dem Markt erschienen. Die Qualität und die Angebote der Agenturen variieren mitunter erheblich. Wir bieten Ihnen als ärztlich geleitete Vermittlungsagentur mit langjähriger Erfahrung eine kostenfreie, individuelle Betreuung mit kompletter Organisationsübernahme vor, während und nach der Honorarvertretung. Sie können selbstverständlich zu jedem Zeitpunkt auf eigenen Wunsch aus unserer Kartei entfernt werden; eine E-Mail oder ein Anruf genügt und Ihre kompletten Daten werden umgehend gelöscht.